Abstimmung (Stellungnahme)
Eine Abstimmung dient der Stellungnahme bzw. dem gemeinsamen Entscheid einer Versammlung oder Personengruppe über Vorschläge oder Anträge einzelner Teilnehmer oder Gruppen. Sie dient somit zur gemeinsamen Willensbildung bzw. ist Ausdruck des gemeinsamen Willens.
Als Synonym zur 'Abstimmung' wird oft der Ausdruck Mehrheitsabstimmung verwendet.
Abstimmungen folgen oft vorher festgelegten Regeln, die gegebenenfalls als Antrag zur Geschäftsordnung eingebracht werden müssen und über die ebenfalls abgestimmt werden kann. Die Abgabe der Stimmen kann meist auf "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" lauten. Der Beschluss kommt zustande, wenn eine Mindestanzahl an Ja-Stimmen vorliegt, die so genannte Mehrheit. Die Abstimmungsmehrheit kann sein:
Die absolute Stimmenmehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Die qualifizierte Mehrheit = z. B. 2/3, 3/4, 4/5 der abgegebenen Stimmen.
Die relative Mehrheit = von mehr als 2 Ansichten, die mit den meisten Stimmen.
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Die offene Abstimmung geschieht durch Handaufheben, Erheben oder im Deutschen Bundestag durch den Hammelsprung. Bei namentlichen Abstimmungen sind Abstimmungskarten in Gebrauch.
Liegen mehrere Anträge zum gleichen Thema vor, muss häufig über den weitergehenden zuerst abgestimmt werden.
Besondere Bedeutung haben Abstimmungen in den Verfassungsorganen (z. B. Bundestag, Bundesrat) und völkerrechtlichen Organisationen (z. B. den Vereinten Nationen).
Fraktionen und Koalitionen können interne Probeabstimmungen durchführen, um sich der eigenen Mehrheit vor dem eigentlichen Wahlgang zu vergewissern.
Als Sonderform der Abstimmung dient die Wahl, die der Bestimmung von natürlichen Personen in vorbestimmte Funktionen dient. Die Wahl gilt erst als erfolgt, wenn die ausgewählte Person die Wahl annimmt.
Als Synonym zur 'Abstimmung' wird oft der Ausdruck Mehrheitsabstimmung verwendet.
Abstimmungen folgen oft vorher festgelegten Regeln, die gegebenenfalls als Antrag zur Geschäftsordnung eingebracht werden müssen und über die ebenfalls abgestimmt werden kann. Die Abgabe der Stimmen kann meist auf "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" lauten. Der Beschluss kommt zustande, wenn eine Mindestanzahl an Ja-Stimmen vorliegt, die so genannte Mehrheit. Die Abstimmungsmehrheit kann sein:
Die absolute Stimmenmehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Die qualifizierte Mehrheit = z. B. 2/3, 3/4, 4/5 der abgegebenen Stimmen.
Die relative Mehrheit = von mehr als 2 Ansichten, die mit den meisten Stimmen.
Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Die offene Abstimmung geschieht durch Handaufheben, Erheben oder im Deutschen Bundestag durch den Hammelsprung. Bei namentlichen Abstimmungen sind Abstimmungskarten in Gebrauch.
Liegen mehrere Anträge zum gleichen Thema vor, muss häufig über den weitergehenden zuerst abgestimmt werden.
Besondere Bedeutung haben Abstimmungen in den Verfassungsorganen (z. B. Bundestag, Bundesrat) und völkerrechtlichen Organisationen (z. B. den Vereinten Nationen).
Fraktionen und Koalitionen können interne Probeabstimmungen durchführen, um sich der eigenen Mehrheit vor dem eigentlichen Wahlgang zu vergewissern.
Als Sonderform der Abstimmung dient die Wahl, die der Bestimmung von natürlichen Personen in vorbestimmte Funktionen dient. Die Wahl gilt erst als erfolgt, wenn die ausgewählte Person die Wahl annimmt.
ASEwahlsystem - 9. Okt, 21:09