Bundestagswahl
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Die Kandidaten sind auf dem Stimmzettel links abgedruckt. Die Zweitstimme ist für die Partei und auf dem Stimmzettel rechts abgedruckt. Zuerst werden auf dem Stimmzettel die bereits im Bundestag vertretenen Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ergibt sich aus dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland. Danach werden die Landeslisten der anderen Parteien alphabetisch aufgelistet. Unabhängige Kandidaten stehen am Ende der Liste ebenfalls alphabetisch geordnet.
ASEwahlsystem - 9. Okt, 20:41